Partnervereinbarung

(Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms)

Diese Vereinbarung (die „Vereinbarung“) wird zwischen SkipperCity, Blackbird
One Ltd, 5 Secretary’s Lane, Gibraltar GX11 1AA, (das „Unternehmen“), und
Tochtergesellschaft (die „Tochtergesellschaft“), und gemeinsam (die „Parteien“) für
Teilnahme am Partnerprogramm des Unternehmens.

Der Partner möchte bestimmte Materialien, die für das Unternehmen werben, einbinden, und
einen Link zur Website des Unternehmens in diese Materialien aufzunehmen auf
der Website des Partners und/oder an anderer Stelle im Internet;

DARUM, in Anbetracht der gegenseitigen Versprechen, Vereinbarungen und Abmachungen,
Garantien und anderen guten und wertvollen Gegenleistungen, die hierin festgelegt sind,
vereinbaren die Parteien folgendes:

  1. Werbematerialien. Das Unternehmen stellt Folgendes zur Verfügung
    Bestimmte Werbebanner, Button-Links, Textlinks,
    und/oder anderes Grafik- oder Textmaterial zur Anzeige und Verwendung auf der Website
    Partner-Website (die „Werbematerialien“) und/oder an anderer Stelle auf
    Internet. Der Partner soll die Werbematerialien ausstellen auf
    Website des Partners und/oder an anderer Stelle im Internet an prominenter Stelle und als
    Mitgliedsorganisation für angemessen hält, vorausgesetzt, die Art und Weise der Anzeige unterliegt
    den Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens. Das Mitglied muss außerdem
    einen Link von den Werbematerialien zur Website des Unternehmens enthalten, da
    vom Unternehmen angegeben.
  2. Verwendung von Werbematerialien. Nutzung und Anzeige durch den Partner
    der Werbematerialien auf der Website des Partners und/oder anderswo
    im Internet müssen den folgenden Bedingungen und Konditionen entsprechen
    Spezifikationen:
    • a. Der Partner darf keine grafischen, textlichen oder anderen Materialien verwenden
      der Website des Unternehmens (https://yachtco.net), andere Produkte oder Dienstleistungen
      als die Werbematerialien, es sei denn, das Unternehmen stimmt schriftlich zu
      bevor sie angezeigt werden.
    • b. Der Partner darf die Werbematerialien nur für den Zweck verwenden
      die Website des Unternehmens (und die verfügbaren Produkte und Dienstleistungen) zu bewerben
      darauf) und für die Verlinkung mit der Website des Unternehmens.
    • c. Der Partner wird keine Änderungen, Ergänzungen, Abstriche oder sonstige
      die Werbematerialien in der Form zu ändern, wie sie vom Unternehmen erstellt werden. Wenn
      Der Partner möchte die Werbematerialien ändern oder anderweitig modifizieren,
      Der Partner muss die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens für solche
      Änderung der Modifikation.
    • d. Die Werbematerialien werden verwendet, um auf die Website des Unternehmens zu verlinken, und zwar auf die spezifischen Seiten und Adressen innerhalb der Website.
    • e. Die Partner können ihre eigenen Werbematerialien (Grafiken, Texte oder andere) nach eigenem Ermessen erstellen.
  3. Lizenz. Das Unternehmen gewährt dem Partner hiermit ein nicht-exklusives,
    nicht übertragbare Lizenz (die „Lizenz“) zur Nutzung der Werbematerialien
    nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens. Der Begriff
    der Lizenz erlischt mit dem Ablauf oder der Beendigung dieses
    Vereinbarung.
  4. Geistiges Eigentum. Das Unternehmen behält sich alle Rechte und das Eigentum vor,
    und Interesse an den Werbematerialien sowie an allen Urheberrechten,
    Marke oder sonstiges geistiges Eigentum in den Werbematerialien.
    Keine Bestimmung dieses Abkommens ist so auszulegen, dass sie dem Partner irgendwelche
    Rechte, Eigentum oder Interesse an den Werbematerialien oder an den
    zugrundeliegenden geistigen Eigentums, mit Ausnahme der Rechte zur Nutzung des
    Werbematerialien, die im Rahmen der Lizenz gewährt werden, wie in Abschnitt
    3.
  5. Beziehung zwischen den Parteien. Dieses Abkommen gilt nicht
    so ausgelegt werden, dass ein Arbeitsverhältnis, eine Agenturbeziehung oder ein
    Partnerschaft zwischen Unternehmen und Partner. Das Mitglied muss Folgendes bereitstellen
    Dienstleistungen für das Unternehmen als unabhängiger Auftragnehmer. Das Mitglied hat
    keine Befugnis, das Unternehmen in irgendeiner Vereinbarung zu binden, noch ist der
    in keiner Weise als Vertreter des Unternehmens angesehen werden.
  6. Provisionen:
    • a. Als Gegenleistung für die Anzeige der Werbematerialien durch den Partner,
      und für die Einhaltung und Erfüllung der Bedingungen durch den Partner
      Bedingungen dieses Vertrages, zahlt das Unternehmen dem verbundenen Unternehmen eine
      Provision (die „Provision“) in Höhe eines Prozentsatzes des Preises für
      Unterbringung auf einem Schiff, das von einem Besucher gebucht wurde, der Zugang zum Unternehmen hat
      Website über einen Link auf der Website des Affiliates oder über die Website des Affiliates
      Link an anderer Stelle im Internet. Der derzeitige Prozentsatz beträgt 20 %. Diese
      Der Prozentsatz kann von der Gesellschaft jederzeit geändert werden.
    • b. Das Unternehmen führt genaue und aktuelle Aufzeichnungen über die Daten
      bis zur Beendigung dieser Vereinbarung zur Ermittlung des Gesamtbetrags der
      Höhe der dem Partner geschuldeten Provisionen. Das Mitglied erhält
      auf Antrag angemessenen Zugang zu diesen Unterlagen. Jede Diskrepanz zwischen
      die Höhe der nach diesen Aufzeichnungen geschuldeten Provisionen und die
      tatsächliche Höhe der an den Partner in einem oder mehreren Zeiträumen gezahlten Provisionen
      werden vom Unternehmen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung des Fehlers behoben.
      Diskrepanz.
    • c. Die Kommissionen werden für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum des Schiffes gehalten.
      Vermietungsende, um das Unternehmen im Falle einer Rückbuchung zu schützen, die
      auftreten. Das Unternehmen zahlt alle aufgelaufenen und zu zahlenden Provisionen an
      Partner innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Bootsvermietung (die „Provisionszahlung
      Datum“).
    • d. Für den Fall, dass der Partner diese Vereinbarung wesentlich verletzt
      und das Unternehmen diese Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen nach einem solchen Verstoß kündigt,
      dann werden alle aufgelaufenen und fälligen Provisionen, die dem Partner zustehen
      verwirkt, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, solche Provisionen an
      Partner.
  7. Zusicherungen und Garantien der Partner. Der Partner sichert Folgendes zu und gewährleistet Folgendes:
    • a. Das Mitglied hat die rechtliche Befugnis, diese Vereinbarung zu schließen.
      und an die Versprechen, Vereinbarungen und sonstigen Pflichten gebunden zu sein, die
      in diesem Abkommen.
    • b. Die Website des Affiliates und/oder die Link-Seite des Affiliates enthalten keine Materialien, die:
      • i. Sexuell eindeutig, obszön oder pornografisch;
      • ii. Beleidigend, profan, hasserfüllt, bedrohlich, schädlich, verleumderisch,
        verleumderisch, belästigend oder diskriminierend sind (unabhängig davon, ob sie auf Rasse basieren),
        Ethnie, Glaube, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, körperliche
        Behinderung oder anderweitig);
      • iii. Graphisch gewalttätig, einschließlich gewalttätiger Videospielbilder; oder
      • iv. Anstiftung zu ungesetzlichem Verhalten
    • c. Das verbundene Unternehmen hat alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen oder
      andere Erlaubnis für jegliches geistige Eigentum, das auf den Seiten des Partners
      Website. Nichts auf der Website von Affiliate verletzt das geistige Eigentum von
      Eigentumsrechte einer natürlichen oder juristischen Person. Keine natürliche oder juristische Person hat
      oder eine Klage wegen eines solchen Verstoßes angedroht, noch hat der Partner
      Grund zu der Annahme haben, dass eine natürliche oder juristische Person eine Klage einreichen wird oder
      eine solche Forderung für die Zukunft androhen.
    • d. Der Partner wird die Werbematerialien in keiner anderen Weise als in Abschnitt 2 oben dargelegt verwenden.
    • e. Der Partner erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an den Werbematerialien.
      Materialien oder des Urheberrechts, der Marke oder anderer geistiger
      darin enthaltenes Eigentum.
    • f. Der Partner wird keine Informationen veröffentlichen oder anderweitig verbreiten
      Werbematerialien für die Website des Partners, die auf das Unternehmen oder
      der Website des Unternehmens, es sei denn, das Unternehmen gibt vorher schriftlich sein Einverständnis
      die Verbreitung solcher Materialien. Der Partner wird den Namen des Unternehmens nicht verwenden
      (oder jeden Namen, der dem Namen des Unternehmens zum Verwechseln ähnlich ist) für jede
      auf seiner Website, in seinem Werbematerial oder in anderen
      Zusammenhang, außer zur Förderung der Website des Unternehmens, wie in dieser
      Vereinbarung. Der Partner wird keine Domainnamen registrieren, die Folgendes beinhalten
      Name des Unternehmens, oder der dem Namen des Unternehmens zum Verwechseln ähnlich ist.
    • g. Das Mitglied wird sich nicht an der Verteilung von unaufgeforderten
      Massen-E-Mails (Spam), die in irgendeiner Weise auf das Unternehmen oder
      Die Website des Unternehmens.
    • h. Die Website des Partners und/oder die Linkseite des Partners müssen thematisch mit dem Inhalt der Website des Unternehmens zusammenhängen.
  8. Entschädigung. Das verbundene Unternehmen hält das Unternehmen schadlos und hält
    das Unternehmen von allen Ansprüchen, Schäden, Klagen, Beschwerden oder
    sonstige Kosten, die sich aus einer Verletzung der Garantien des Mitglieds ergeben
    wie in Abschnitt 7 beschrieben. Der Partner muss außerdem entschädigen und halten
    Unternehmen für alle Schäden, Verluste oder sonstigen Kosten schadlos zu halten, die aus der
    die Nutzung oder den Missbrauch des Werbematerials durch den Partner.
  9. Vertraulichkeit. Alle Informationen, denen der Partner ausgesetzt ist
    aufgrund seiner Beziehung zum Unternehmen im Rahmen dieses Vertrags, der
    Informationen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind, gelten als
    als „vertrauliche Unternehmensinformationen“ zu betrachten. Der Partner darf keine Informationen über
    vertrauliche Informationen des Unternehmens an eine natürliche oder juristische Person weitergeben, außer wenn
    gesetzlich vorgeschrieben ist, es sei denn, der Partner erhält eine vorherige schriftliche Zustimmung für
    eine solche Offenlegung durch das Unternehmen.
  10. Begriff.
    • a. Diese Vereinbarung tritt sofort in Kraft und bleibt in vollem Umfang in Kraft, bis sie gemäß diesem Abschnitt 10 gekündigt wird.
    • b. Jede Vertragspartei hat das Recht, dieses Abkommen zu kündigen, wenn
      zu jeder Zeit und aus jedem Grund. Die kündigende Vertragspartei muss schriftlich mitteilen
      die andere Vertragspartei mindestens 30 Tage vor dem geplanten Zeitpunkt der
      Beendigung.
  11. Steuern. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Steuern, die von
    Verbundene Unternehmen, die sich aus der Beziehung des Verbundenen Unternehmens zum Unternehmen ergeben, wie
    in diesem Abkommen festgelegt. Das Unternehmen behält keine Steuern von den
    An den Partner gezahlte Provisionen.
  12. Begrenzung der Haftung. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jegliche
    entgangene Gewinne oder Kosten oder für jegliche direkte, indirekte, besondere oder
    Neben- oder Folgeschäden, einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit dem
    Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen (unabhängig davon, ob das Unternehmen
    die Möglichkeit eines solchen Schadens hätte kennen oder darauf hinweisen müssen),
    die sich aus einem Verlust, einer Aussetzung oder Unterbrechung ergeben oder damit zusammenhängen
    des Dienstes, der Beendigung dieser Vereinbarung, der Nutzung oder des Missbrauchs der
    Werbematerialien oder sonstige Leistungen im Rahmen dieses Vertrags
    Vereinbarung.
  13. Gegenstücke. Dieses Abkommen kann in mehreren Teilen ausgeführt werden
    Ausfertigungen, von denen jede ein Original darstellt und alle
    die zusammen eine einzige Vereinbarung bilden.
  14. Trennbarkeit. Sollte ein Teil oder Teile dieses Abkommens
    aus irgendeinem Grund für nicht durchsetzbar erklärt werden, bleibt der Rest dieses Abkommens
    bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Wenn eine Bestimmung dieser
    Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird
    Gerichtsbarkeit, und wenn die Einschränkung einer solchen Bestimmung dazu führen würde, dass die Bestimmung
    gültig ist, so ist diese Bestimmung so zu verstehen, dass sie
    begrenzt.
  15. Rubriken. Die Überschriften der einzelnen Abschnitte dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung der Bestimmungen dieses Abkommens.
  16. Gesamte Vereinbarung. Dieses Abkommen stellt die gesamte
    Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem verbundenen Unternehmen und ersetzt alle früheren
    Absprachen oder Zusicherungen jeglicher Art vor dem Datum dieser
    Vereinbarung. Es gibt keine weiteren Versprechen, Bedingungen, Absprachen oder
    sonstige Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, die sich auf den Gegenstand beziehen
    Gegenstand dieses Abkommens