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Buchungsbedingungen für Boote

Boat Booking Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE BUCHUNGSBEDINGUNGEN

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Der Zweck

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Yachtcharter (nachfolgend: Bedingungen) regeln gegenseitige Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Unterkünften auf Schiffen – Yachtcharter. Bei den in den AGB geregelten Schiffen (nachfolgend: Schiffe) handelt es sich um Freizeitschiffe, die in den Flotten verschiedener Charterflottenbetreiber (nachfolgend: Charter-Operatoren) gelistet sind, während Blackbird One Ltd. (im Folgenden: Blackbird One Ltd.) als Agentur-Vermittler für die Buchung dieser Schiffe tätig ist.

Diese Bedingungen und alle darin genannten Bestimmungen sind Haftpflichtundinschrift und für den Kunden, der die Schiffe chartert (nachfolgend: Kunde). Durch die Bestätigung der Buchungsabsicht oder die Zahlung der Vorauszahlung bestätigt der Kunde, mit den Bedingungen einverstanden zu sein.

Buchungsbestätigung

Von Kundenseite wird die Buchungsabsicht bestätigt, wenn die Vorauszahlung vom Kunden oder dem Vertreter des Kunden bezahlt wird.

Von Seiten der Blackbird One Ltd. wird die Buchung bestätigt, wenn der volle Betrag der Vorauszahlung auf ihrem Konto eingeht und die Buchungsbestätigung vom Charter-Veranstalter erhalten wird.

Zahlungsmethoden und Dynamik

Nach der Vereinbarung der Yachtcharter-Reservierung, die nur in schriftlicher Form wirksam ist, sind die Zahlungen gemäß den Beträgen, der Dynamik und den Anweisungen zu leisten, die in der Pro-forma-Rechnung und den dazugehörigen Unterlagen, die Blackbird One Ltd. dem Kunden zugesandt hat, angegeben sind.

Die primäre Zahlungsmethode für die Yachtcharter ist Banküberweisung. Der Kunde akzeptiert, die vollen Kosten der Banküberweisungsgebühren zu bezahlen, und bei der Zahlung sollte seine Bank betonen, dass alle Bankgebühren (sowohl der ausgehenden als auch der eingehenden Bank) vom Kunden bezahlt werden sollten. Wenn der Kunde dies nicht tut und der Blackbird One Ltd. Überweisungsgebühren in Rechnung gestellt werden, wird davon ausgegangen, dass die Zahlung nicht vollständig beglichen ist und der Kunde den Restbetrag begleichen muss.

In Ausnahmefällen kann Blackbird One Ltd. andere Zahlungsmethoden zulassen, aber in solchen Fällen können sich die Rabatte für Yachtcharter-Dienstleistungen aufgrund von Zuschlägen und Gebühren, die mit diesen alternativen Zahlungsmethoden verbunden sind, verringern. Solche Angaben sind in der Pro-forma-Rechnung anzugeben und der Kunde stimmt ihnen bei Wahl der alternativen Zahlungsmethode zu.

Das Schiff kann erst übernommen werden, nachdem der gesamte Betrag für Yachtcharter und alle vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen vollständig abgerechnet wurden. Wenn entweder die Vorauszahlung oder die Restzahlung bis zu den oben genannten Terminen nicht vollständig beglichen wurde, ist die Blackbird One Ltd. oder der Charterer berechtigt, die Buchung des Schiffes ohne Rückerstattung an den Kunden zu stornieren.

Der Preis der Yachtcharter

Der Preis für Yachtcharter umfasst Folgendes: das Schiff, das gemäß der derzeit effektiven Inventarliste ausgerüstet ist, wie z. B. Hilfsboot mit Rudern, Gas…, sowie die üblichen Charter-Basisdienste zum Zeitpunkt der Lieferung des Schiffes (Check-in/Check-out). Der Preis für Yachtcharter umfasst in der Regel keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Speisen und Getränke, Treibstoff, Kosten für Marina-Dienstleistungen und Liegeplätze, Hafengebühren, Steuern, Eintrittskarten für Parks oder andere zusätzliche Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich als in der Ausrüstungsliste des Schiffes aufgeführt sind. Der Yachtcharterpreis beinhaltet die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültige Mehrwertsteuer. Sollte jedoch der relevante Mehrwertsteuersatz vor Charterbeginn gesetzlich erhöht werden, behält sich die Blackbird One Ltd. das Recht vor, die Mehrwertsteuerdifferenz zu berechnen.

Blackbird One Ltd. schließt den größten Teil der Bearbeitungsleistungen in den angebotenen Yachtcharterpreis ein. In besonderen Fällen von Buchungen, bei denen Blackbird One Ltd. hohe Bearbeitungskosten hat, kann jedoch ein kleiner Teil dieser Kosten dem Kunden als Betriebskosten in Rechnung gestellt werden. In solchen Fällen werden diese operativen Kosten separat angegeben und auf der Pro-forma-Rechnung sichtbar.

Zusätzliche Dienstleistungen – Extras

Zusätzliche Dienstleistungen und zusätzliche Ausrüstung, für die eine zusätzliche Zahlung (nachfolgend: Extras) gemäß der effektiven Preisliste des Charter-Betreibers (z. B. Hilfsmotor, Einweg-Optionen, Transfers, Genaker, Skipper, etc.) erfolgen muss, sollten vom Kunden angefordert und vor der Buchungsbestätigung vereinbart werden.

Der Kunde kann auch nach der Buchungsbestätigung um die Hinzufügung bestimmter Extras bitten, und Blackbird One Ltd. wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Bereitstellung der neu geforderten Extras zur Zufriedenheit des Kunden zu organisieren, und wird den Kunden darüber informieren, ob es möglich ist, die Buchung mit den geforderten neuen Extras zu erweitern oder nicht. Der Kunde erkennt an, dass Blackbird One Ltd. nicht verpflichtet ist, zu diesem Zeitpunkt neu angeforderte Extras bereitzustellen.

Spätestens 10 Tage vor Beginn des Charterdatums müssen alle Extras von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden. Nur in Ausnahmefällen kann Blackbird One Ltd. in besonderen Fällen eine kurzfristige Bestätigung von Extras zulassen.

Einstellung eines Skippers, Hostess, Cook oder einer anderen professionellen Crew

Wenn der Kunde einen Skipper und/oder eine Hostess und/oder einen Koch und/oder eine andere professionelle Crew an Bord benötigt, ist es notwendig, dies während der Bestätigung der Charterreservierung darauf hinzuweisen.

Wenn der Kunde keinen Skipper benötigt, ist die Kopie seines Skipper-Führerscheins anlässlich der Schiffsbuchung zur Überprüfung und Genehmigung zu senden. Wenn die Lizenz nicht vom Charter-Betreiber genehmigt wird, ist der Kunde verpflichtet, einen professionellen Skipper zu nehmen.

Für einige Schiffe kann Charter-Operator verlangen, dass ein professioneller Skipper und/oder andere professionelle Besatzungsmitglieder unabhängig von den Lizenzen des Kunden obligatorisch sind. Dies wird zum Zeitpunkt der Buchung angegeben.

Kunden- und Kundengäste an Bord sollten die Crew mit angemessenem professionellen Respekt behandeln und ihnen eine angemessene tägliche Ruhezeit gönnen. Das Essen für die Crew während der Charterperiode ist die finanzielle Verantwortung des Kunden, nach den üblichen Charterstandards.

Crew-Liste und Ankunftsdetails

Der Kunde muss eine korrekt ausgefüllte Crew-Liste spätestens 10 Tage vor dem ersten Chartertag senden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er der Hauptvertragspartner für den Yachtcharter ist und dass der Kunde für die anderen Gäste an Bord verantwortlich ist.

Darüber hinaus wird empfohlen, eine geschätzte Ankunftszeit mindestens 10 Tage vor dem ersten Tag der Charter zu senden, damit das Basispersonal den Check-in-Vorgang so reibungslos wie möglich organisieren kann. Wenn der Kunde den Transfer gebucht hat (z.B. vom Flughafen), ist die Übermittlung detaillierter An- und Abreiseinformationen mindestens 10 Tage im Voraus obligatorisch.

Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der gelieferten Crew-Listeninformationen sowie für die Gültigkeit aller Pässe, Visa, Lizenzen und anderen Ausweisdokumente. Der Kunde und seine Gäste an Bord sind dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein entsprechendes Visum für alle Länder zu erhalten, in die sie reisen.

Insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Segellizenz ein sehr wichtiges Dokument an Bord ist und rechtlich für seine Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit verantwortlich ist.

Stornierung durch den Kunden

Sollte die Vercharterung des gebuchten Schiffes durch den Kunden storniert werden, aus welchen Gründen auch immer, so ist der Kunde verpflichtet, die Blackbird One Ltd. unverzüglich per E-Mail über die Stornierung zu informieren.

Der Kunde wird für die Stornierung in Höhe von mindestens:

– 50% des gesamten Yachtcharterpreises, wenn eine Reservierung mehr als 2 Monate vor dem ersten Chartertag storniert wurde.

– 50% des gesamten Yachtcharterpreises, wenn eine Reservierung mehr als 1 Monat, aber weniger als 2 Monate vor dem ersten Chartertag storniert wurde.

– 100% des gesamten Charterpreises, wenn eine Reservierung weniger als einen Monat vor dem ersten Chartertag storniert wurde. In dieser Kategorie von Stornierungen sind auch die Situationen, in denen der Kunde nicht zum Check-in kommt (Nicht-Show-up-Fall), oder wenn der Kunde das Schiff vor der vertraglich vereinbarten Check-out-Zeit verlässt (Frühfall) – in all diesen Fällen gilt die 100% Stornogebühr und der Kunde hat kein Recht auf Rückerstattung.

Auch wenn Skipper reserviert und dann vom Kunden storniert wurde, ist die Skippergebühr dennoch nach den oben aufgeführten Prozentsätzen zu zahlen. Dasselbe gilt auch für eine Gastgeberin oder einen Koch. Die Stornierung von Skipper, Hostess und Koch wird unabhängig davon berechnet, ob die Schiffsbuchung storniert wurde oder nicht.

Die oben aufgeführten Stornierungsbedingungen spiegeln die häufigste Praxis in der Yachtcharter-Industrie wider. In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass der Charter-Betreiber in seinen gültigen Geschäftsbedingungen einen höheren Prozentsatz der Stornogebühren verlangt. In diesem Fall gilt der vom Charter-Betreiber geforderte Prozentsatz.

In allen Stornofällen wird Blackbird One Ltd. das Eingangsdatum der Stornoinformation als Grundlage für die Abrechnung der Stornokosten heranziehen. Ab diesem Zeitpunkt ist Blackbird One Ltd. berechtigt, das Schiff für Buchungen anderer Kunden freizugeben, und hat keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit der stornierten Buchung.

Änderungen und Änderungen

Beantragt der Kunde eine kleinere Änderung der Buchungsdetails (z.B. Namensänderung oder ähnliches), so wird dem Kunden eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 EUR in Rechnung gestellt.

Sollte der Kunde eine Änderung der Charterdauer des gebuchten Schiffes und/oder einen Wechsel des Schiffes oder der Basis oder eine andere wesentliche Änderung wünschen, behält sich die Blackbird One Ltd. das Recht vor, die Stornierung der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen. Alternativ kann Blackbird One Ltd. dem Kunden die gewünschte Änderung gewähren, ohne die Stornierung der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen; in diesem Fall wird dem Kunden jedoch eine Verwaltungsgebühr von 300 EUR in Rechnung gestellt.

Stornierungen durch Charter-Operator

Sollte die Buchung vom Charter-Betreiber storniert werden (z.B. aufgrund von schweren Schäden am reservierten Schiff oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die am Schiff auftreten), wird der Kunde vom Charter-Betreiber gemäß den geltenden Geschäftsbedingungen dieses Charter-Betreibers vergütet.

Beispiele dafür, was die meisten Charter-Betreiber dem Kunden in solchen Fällen anbieten würden, sind:

Reservierung eines anderen Schiffes ähnlicher Größe und mit ähnlichen Merkmalen, von derselben Flotte oder einer anderen Flotte, wenn möglich

Oder

eine Rückerstattung aller vom Kunden für das Schiff erhaltenen Beträge.

Der Kunde erkennt an, dass im Falle von schweren Schäden am Schiff, die während der vorangegangenen Charter aufgetreten sind, oder aufgrund von Ereignissen wie höherer Gewalt, weder Blackbird One Ltd. noch der Vercharterer objektiv dafür verantwortlich sind, und dass der Kunde daher bestrebt sein wird, kooperativ zu sein, um unter den gegebenen Umständen eine angemessene alternative Lösung zu finden.

Kaution

Vor der Übernahme des Schiffes muss der Kunde eine Kaution (nachfolgend: Kaution) in Höhe der gültigen Preisliste des Charter-Betreibers hinterlegen. Die Anzahlung kann entweder in bar oder mit einer der vom Charter-Betreiber akzeptierten Kreditkarten in Übereinstimmung mit den Prozessen in der Basis des Charter-Betreibers geleistet werden. Nach Abschluss der Yachtcharter wird die gesamte Kaution an den Kunden zurückerstattet, es sei denn, es sind Schäden oder Geräteverluste des Schiffes aufgetreten oder der Kunde oder seine Crew haben nicht in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und/oder den gültigen Bedingungen des Charter-Betreibers gehandelt.

Wenn jedoch der Schaden oder die Verletzung von Bedingungen eingetreten sind, wird die Anzahlung ganz oder vollständig aufbewahrt, abhängig von der Größe des Schadens oder der Verletzung und abhängig von den Details der Politik des Charter-Betreibers. Einige typische Branchenpraktiken sind wie folgt:

– Im Falle eines größeren Schadens oder einer größeren Verletzung wird die Kaution vollständig aufbewahrt und der Kunde hat kein Recht auf Rückerstattung.

– Im Falle eines kleineren Schadens oder einer kleineren Verletzung behält der Charter-Betreiber den für die Reparatur und den Kauf beschädigter oder verlorenen Geräten erforderlichen Betrag, der die Interventions- und/oder Bearbeitungskosten deckt, während der Rest der Kaution dem Kunden zurückerstattet wird.

– Wenn das Schiff aufgrund des entstandenen Schadens nicht zur nächsten Charter gehen kann, wird die volle Kaution geleistet, da der Charter-Betreiber Kosten im Zusammenhang mit der Vergütung des nächsten Kunden hat.

Die Zahlung der Kaution ist auch dann obligatorisch, wenn der Kunde einen professionellen Skipper von Blackbird One Ltd. oder dem Charter-Operator anheuert. In einem solchen Fall kann die Lagerstätte nicht zur Deckung der Kosten verwendet werden, die aufgrund der Fahrlässigkeit des Kapitäns, des schlechten Betriebs des Schiffes oder seiner Ausrüstung entstanden sind.

Wenn der Schaden aufgrund grober Fahrlässigkeit des Kunden oder Verhaltensweisen wie Segeln unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Allein- oder Segeln zu verbotenen Zeiten oder außerhalb genehmigter Gebiete oder teilnahmeweise an Regatten ohne schriftliche Zustimmung des Charter-Betreibers oder ähnlichen schwerwiegenden Verstößen entstanden ist, haftet der Kunde in der Regel auch über die Höhe der Kaution hinaus. , einschließlich Aufwendungen im Zusammenhang mit Reparaturen und Vergütungen für entgangene Chartereinnahmen in den nächsten Wochen.

Versicherung

Nach Branchenstandards sind Charterschiffe in der Regel versichert, mit abzugsfähigem Franchise. Die Versicherung deckt in der Regel keine Schäden an persönlichem Eigentum von Kunden und Eigentum, das auf das Schiff gebracht wird, und einen absichtlich verursachten Schaden oder Schäden, die durch mangelnde Sorgfalt der Kunden verursacht werden.

Es wird dringend empfohlen, dass der Kunde und alle Crew-Gäste bei der Buchung angemessene Reise- und Krankenversicherungspakete für ihre Reisevereinbarung abschließen.

Übernahme des Schiffes / Check-in

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Übernahme des Schiffes dem Vertreter des Charter-Betreibers einen verifizierten Gutschein mit allen Kundendaten und Charterterminen mit Einblick in das Originaldokument der Kapitänslizenz zu geben. Außerdem müssen Ausweisdokumente (z. B. Pässe) aller Gäste an Bord zur Überprüfung der Besatzungsliste vorgelegt werden.

Bei der Übernahme des Schiffes prüft der Kunde die Inventarliste mit dem Vertreter des Charter-Betreibers und bestätigt mit seiner Unterschrift den Zustand des gelieferten Schiffes. Das gleiche Verfahren ist mit Instrumenten an Bord durchzuführen. Eventuelle spätere Beschwerden des Kunden würden nicht akzeptiert, wenn der Kunde bestätigte, dass das Schiff in Ordnung war und dass die Ausrüstung des Schiffes vollständig und in Ordnung war.

Sollte eines der Schiffsteile während der vorherigen Charter beschädigt oder verloren gehen, und wenn es unmöglich ist, die neuen Schiffsteile vor dem Datum der neuen Charter zu erhalten, sofern ihr Verlust die Sicherheit der Navigation nicht ernsthaft beeinträchtigt, wird es dem Kunden nicht möglich sein, die Charter aufzugeben oder eine Senkung des Charterpreises zu verlangen. Der Kunde erkennt an, dass solche Situationen weder unter dem Einfluss der Blackbird One Ltd. noch des Charter-Operators stehen, sondern die Folge von Schäden sind, die von einem früheren Kunden verursacht wurden.

Typischerweise in der Yachtcharter-Industrie, das Schiff ist mit vollem Kraftstoff und Wassertank geliefert werden, und es muss an die Charterbasis im gleichen Zustand mit einem vollen Kraftstoff und Wassertank zurückgegeben werden.

Aufgrund der Tatsache, dass Schiffe teures Eigentum sind und ein gewisses Maß an Fähigkeiten erforderlich ist, um sie zu betreiben, kann charter-Operator vom Kunden (oder seinem Skipper) verlangen, ihre Navigationsfähigkeiten in Anwesenheit eines Vertreters des Charter-Betreibers zu demonstrieren. Die Kosten für die angegebene Demonstration (falls vorhanden) werden vom Kunden bezahlt, und die für die Prüfung aufgewimgelten Zeit wird in die Charterzeit des Schiffes einbezogen. Sollte davon ausgegangen werden, dass der Kunde (Skipper) nicht qualifiziert genug ist, stellt der Charter-Betreiber einen offiziellen Skipper ein und die erforderlichen Kosten für einen solchen Service werden vom Kunden gemäß der aktuellen Preisliste bezahlt. Verweigert der Kunde den abgetretenen Skipper, so ist das Aussegelungsverbot, der Chartervertrag wird sofort gekündigt und der gezahlte Betrag wird ohne Erstattungsrechte einbehalten.

Rücknahme des Schiffes / Check-out

Bei der Rücksendung des Schiffes und der Überprüfung des Schiffes gemäß der Inventarliste wird auch der Kraftstofftank geprüft. Ist der Kraftstofftank nicht voll, berechnet der Charter-Betreiber dem Kunden in der Regel den Kraftstoff (berechnet nach dem maximalen Motorverbrauch für bestimmte Motorstunden) zuzüglich einer Servicegebühr. Außerdem hat der Kunde für Schäden an einem Schiff zu zahlen, wenn während der Prüfung des Schiffes Schäden festgestellt werden, wie im Abschnitt „Sicherheitspfand“ beschrieben. Andernfalls, wenn das Schiff in einem guten Zustand und einem vollen Kraftstoff- und Wassertank zurückgegeben wird, sollte die gesamte Kaution vom Charter-Betreiber an den Kunden zurückgegeben werden.

Nimmt der Kunde das Schiff zu einem Hafen zurück, der nicht im Vertrag als Zielhafen angegeben ist, hat der Kunde alle Kosten zu tragen, die in der Beförderung des Schiffes zum Zielhafen enthalten sind, einschließlich aller Vergütungskosten für den nächsten Kunden des Schiffes, zuzüglich einer vom Charter-Operator festgesetzten Strafgebühr.

Ebenso wird, wenn der Kunde überfällig ist, eine Geldstrafe nach der Politik des Charter-Betreibers.

Aufgrund der Witterungsbedingungen ist ein Rückstand aufgrund der Wetterbedingungen nicht gerechtfertigt, da es notwendig ist, das Schiff in den letzten 48 Stunden vor Ablauf der Charterin in angemessener Entfernung von der Charterbasis zu halten.

Wenn der Kunde die Charterdauer verlängern möchte, aus welchem Grund auch immer, sollte er Blackbird One Ltd. unverzüglich über seine Absichten informieren. Blackbird One Ltd. teilt dem Kunden im Gegenzug mit, ob die gewünschte Verlängerung möglich ist oder nicht, und organisiert, falls die Verlängerung möglich und bestätigt ist und der Kunde dafür bezahlt hat, alle notwendigen Formalitäten für zusätzliche Tage (wie z.B. Verlängerung der Buchung, Verlängerung der Crewliste usw.).

Segelrevier

Das grundlegende Segelrevier des Schiffes ist in den Registrierungsunterlagen des betreffenden Schiffes angegeben.

Möchte der Kunde außerhalb dieses Basissegelreviers segeln, ist er verpflichtet, Blackbird One Ltd. vor der Buchungsbestätigung über seine Absichten zu informieren, damit das Schiff für diesen Anlass versichert und registriert werden kann, und gleichzeitig werden dem Kunden die angegebenen zusätzlichen Versicherungs- und Registrierungskosten in Rechnung gestellt, zusammen mit allen zusätzlichen Kosten, die Blackbird One Ltd. oder dem Charter-Veranstalter aufgrund dieses Wunsches entstehen können.

Charter-Betreiber kann in solchen Fällen auch eine höhere Anzahlung verlangen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde bereit sein sollte, die Wartung und Reparatur des Schiffes auf eigene Faust und auf eigene Kosten zu organisieren, wenn er außerhalb des grundlegenden Segelreviers segelt, da die Wartungs- und Interventionsdienste des Charter-Operators diese Bereiche am häufigsten nicht abdecken. Charter-Operator berät die Kunden in solchen Fällen bei ihren Prozessen.

Schäden beim Yachtcharter

Sollten während des Yachtcharters Schäden aufgrund des üblichen Abriebs der Schiffsmaterialien oder der Alterung der Ausrüstung entstehen, sollte der Kunde den Charter-Betreiber unverzüglich informieren.

Bei schweren Schäden, Maschinenstörungen, Verlust des Schiffes, Personenschäden und ähnlichen Vorfällen ist der Kunde verpflichtet, den Vercharterer und die Blackbird One Ltd. unverzüglich darüber zu informieren und ein offizielles Protokoll und eine Bescheinigung über den eingetretenen Vorfall von anderer Seite (z.B. Hafenbehörde, Arzt, Sachverständiger, etc.) einzuholen.

In allen diesen Fällen wird das weitere Verfahren nach den geltenden Verfahren und Geschäftsbedingungen des betreffenden Charter-Betreibers abgewickelt.

Schäden, die nicht gemeldet wurden und keine aufgezeichneten Protokolle haben, gelten als aufgrund der Fahrlässigkeit des Kunden entstanden, und in diesem Fall müssen sie vom Kunden bezahlt werden.

Verbindlichkeiten des Charter-Betreibers

Der Charter-Betreiber ist verantwortlich für die Richtigkeit der Unterkunft (d.h. des Schiffes), die Investitionswartung, die aktuelle Wartung sowie die Vorbereitung des Schiffes für die Charterung.

Charter-Operator ist auch für die Organisation und Durchführung von Check-in- und Check-out-Prozessen an der Basis verantwortlich.

Bei besonderen oder zusätzlichen Anfragen des Kunden (z.B. früherer Check-in, längere Erläuterungen beim Check-in, besondere Bedürfnisse… usw.) Charter-Betreiber kann versuchen, sie zur Zufriedenheit des Kunden zu lösen, aber der Kunde erkennt an, dass dies keine Haftung des Charter-Betreibers ist, und kann keine Vergütung verlangen, wenn solche Sonderwünsche nicht erfüllt wurden oder nur teilweise erfüllt wurden. Der Charter-Betreiber ist dafür verantwortlich, die Kosten gegenüber dem Kunden zu tragen, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, gemäß den geltenden Geschäftsbedingungen dieses Charter-Betreibers.

Der Kunde kann jedoch keine Rückerstattungen für Verzögerungen oder Probleme erwarten, die durch Force Majoure verursacht werden (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Donner, Feuer, andere Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege, Terrorismus, Streiks usw.).

Der Kunde erkennt an, dass der Charter-Operator eine von Blackbird One Ltd. völlig getrennte juristische Person ist und dass die Rolle von Blackbird One Ltd. im Buchungsprozess nur die eines Vermittlers ist, wie im folgenden Kapitel beschrieben.

Verbindlichkeiten der Blackbird One Ltd.

Blackbird One Ltd. arbeitet mit einer großen internationalen Online-Datenbank von Schiffen und hat Geschäftspartnerschaften mit vielen der Charter-Operatoren, die Bootsflotten betreiben, aufgebaut. Der Kunde erkennt an, dass Blackbird One Ltd. als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Charterer auftritt. So wird Blackbird One Ltd. dem Kunden Informationen über die Art der Unterbringung des Schiffes, seine Bestandteile und eventuelle zusätzliche Kosten (Dienstleistungen des Skippers usw.) zur Verfügung stellen, sowie dem Kunden bei der Beschaffung von am besten geeigneten Schiffsangeboten, die den spezifischen Bedürfnissen des Kunden entsprechen, behilflich sein und den Kunden während des gesamten Buchungsprozesses unterstützen.

Blackbird One Ltd. wird auch da sein, um relevante Fragen des Kunden zu beantworten und Informationen bereitzustellen, die für die Vorbereitung des Kunden auf die Charter benötigt werden.

Blackbird One Ltd. informiert den Vercharterer über relevante Buchungsinformationen, sammelt Dokumente vom Kunden (z.B. Lizenzen, Crewlisten etc.), sowie Zahlungen an den Vercharterer und erfüllt alle anderen Vermittlungspflichten gemäß dem zwischen Blackbird One Ltd. und dem Vercharterer abgeschlossenen Geschäftskooperationsvertrag.

Im Falle möglicher Streitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Charter-Veranstalter vor, während oder nach der Charter, wird Blackbird One Ltd. sich nach besten Kräften bemühen, dem Kunden zu helfen und sich bemühen, die Interessen des Kunden im größtmöglichen Ausmaß zu schützen. Auch für den Fall, dass der Vercharterer einige seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllt, wird Blackbird One Ltd. den Kunden unterstützen und sich darum bemühen, eine angemessene Rückerstattung vom Vercharterer an den Kunden zu erhalten.

In extremen und sehr seltenen Fällen, in denen der Vercharterer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (z.B. Konkursanmeldung, Verlust des Schiffes o.ä.), wird Blackbird One Ltd. alles daran setzen, den Kunden bei der Suche nach einer bestmöglichen Alternativlösung mit möglichst geringen Kosten/Verlusten für den Kunden zu unterstützen.

Der Kunde erkennt an, dass Blackbird One Ltd. nicht verpflichtet ist, dem Kunden eine Rückerstattung oder einen Verlust zu zahlen, der dadurch entsteht, dass der Charter-Operator seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, vorausgesetzt, dass Blackbird One Ltd. entsprechende Zahlungen an den Charter-Operator für die Vercharterung des Schiffes/der Schiffe geleistet hat, nachdem der Kunde entsprechende Zahlungen an Blackbird One Ltd. geleistet hat. Dennoch wird Blackbird One Ltd. den Kunden unterstützen und ihm helfen, eine angemessene Rückerstattung vom Charterer zu erhalten und die Interessen des Kunden zu schützen, wie oben in diesem Artikel beschrieben.

Verbindlichkeiten des Kunden

Abgesehen von dem, was bereits in diesen Bedingungen angegeben ist, haftet der Kunde auch:

– nautisch und für die Schiffscharter qualifiziert zu sein, andernfalls ist er verpflichtet, einen Kapitän gemäß der tatsächlichen Preisliste des Charter-Betreibers zu akzeptieren;

– alle erforderlichen Lizenzen für den Betrieb des Schiffes im Falle einer Bareboat-Charter zu haben,

– das Schiff nicht dem Dritten zu überlassen,

– keine Personen oder Waren zu kommerziellen Zwecken zu befördern oder eine andere gewerbliche Nutzung des Schiffes zu betreiben;

– eine genaue Anzahl von Personen und genaue Personen an Bord zu haben, wie in der Besatzungsliste angegeben,

– die Besatzungsliste mit der Bescheinigung über die Registrierung des Wohnsitzes zusammen mit den Schiffsunterlagen für die gesamte Dauer der Charter zu führen;

– den Charter-Betreiber unverzüglich über mögliche Änderungen der Besatzungsmitglieder oder Passagiere zu informieren,

– die gesetzlichen Vorschriften des Aufnahmelandes in vollem Umfang einzuhalten,

– ohne Zustimmung des Charter-Betreibers nicht an Wettbewerben und Regatten teilzunehmen,

– an den obligatorischen Kontrollintervallen für die Dauer der Kreuzfahrt festzuhalten,

– im Falle des Abschleppens einen Schiedsspruch für die Rettung vor der Annahme der Hilfe abzuschließen, sofern der Charter-Betreiber nichts anderes bestimmt hat;

– alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das Schiff in gutem Zustand zu halten und Schäden oder Abschleppen des Schiffes zu vermeiden;

– den Hafen nicht zu verlassen, wenn die vorgesehene Windstärke auf 25 Knoten geschätzt wird oder wenn die Hafenbehörden ohne vorherige Zustimmung des Charter-Operators ein Ausreiseverbot erlassen haben;

– unnötige Belastung von Masten, Segeln und Seilen zu vermeiden, d. h. unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen zu segeln;

– die Navigationsroute sehr sorgfältig zu planen, so dass das Schiff zwei Tage vor der Ankunft etwa 40 NM von der Check-out-Charterbasis entfernt ist;

– ohne vorherige Zustimmung des Charter-Betreibers nachts nicht zu segeln,

– ohne vorherige Zustimmung des Charter-Betreibers nicht im Alleingang zu segeln,

– den Charter-Basismanager über den genauen Standort des Schiffes bei Unwettern (Sturmwind) zu informieren, um unnötige und kostspielige Suche nach dem Schiff zu vermeiden;

– das Schiff nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu betreiben und im Allgemeinen keine illegalen Drogen an Bord zu nehmen oder zu haben;

– keinen übermäßigen Lärm in Marinas, Häfen und anderen Anlegestellen zu verursachen,

– die Privatsphäre und die Nachtruherechte der Insassen der benachbarten Schiffe und Häuser zu achten,

– keine Fischerei oder andere U-Boot-Tätigkeiten ohne gültige Lizenz für solche Tätigkeiten auszuüben,

– Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel usw.) ohne schriftliche Zustimmung des Charter-Betreibers nicht an Bord zu begeben

– alle anderen Bestimmungen zu beachten, die nicht oben aufgeführt sind, aber in den gültigen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Charter-Betreibers aufgeführt sind.

Der Kunde garantiert eine mitverantwortliche Verantwortung für alle Besatzungsmitglieder, d.h. Gäste an Bord. Alle Konsequenzen, die sich aus der Verantwortung des Kunden oder seiner Crew oder der Gäste an Bord ergeben, die die oben genannten Verbindlichkeiten nicht einhalten, sind die gemeinsame und mehrere Verantwortung des Kunden und der Besatzung/der Gäste an Bord. Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Klauseln oder der Verletzung anderer vertraglicher Verpflichtungen des Kunden und seiner Crew/Gäste erkennt der Kunde an, dass der Charter-Betreiber von der Kaution entschädigen und/oder Schadenersatz für den vollen entstandenen Schaden verlangen kann.

Beschwerden

Beschwerden werden am Tag der Übernahme des Schiffes schriftlich entgegengenommen (Check-in). Sie müssen vom Kunden und dem Vertreter des Charter-Betreibers unterzeichnet werden.

Die Beschwerden werden in der Regel in der unten beschriebenen Weise oder in ähnlicher Weise gelöst, je nach dem betreffenden Charter-Betreiber:

– Im Falle einer Sauberkeitsbeschwerde wird der Charter-Betreiber das Problem prüfen und, wenn die Beschwerde gerechtfertigt ist, zusätzliche Reinigungsmaßnahmen organisieren, um das Problem zu beheben. Im Falle einer solchen Art von Beschwerden wird es keine finanzielle Rückerstattung geben.

– Im Falle eines kleineren gemeldeten Mängel oder Schäden, die die Sicherheit der Navigation nicht ernsthaft beeinträchtigen, wird Charter-Operator das Problem prüfen, und wenn die Beschwerde gerechtfertigt ist, organisieren alle angemessenen Aktivitäten, um das Problem zu beheben. Der Kunde erkennt an, dass es trotz bester Bemühungen des Teams manchmal vorkommen kann, dass es aus objektiven Gründen nicht möglich sein wird, das Problem in einem bestimmten Zeitrahmen zu beheben. Im Allgemeinen wird es bei solchen kleineren Problemen keine finanzielle Rückerstattung geben.

– Im Falle eines größeren gemeldeten Mängel oder Schäden, die die Sicherheit der Navigation ernsthaft beeinträchtigen, wird Charter-Operator das Problem prüfen, und wenn die Beschwerde gerechtfertigt ist, organisieren Alle angemessenen Aktivitäten, um das Problem auf die schnellstmögliche Weise zu beheben. Je nach der Zeit, die für die Behebung des Problems benötigt wird, wird der Kunde vom Charter-Betreiber gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen des Charter-Betreibers vergütet.

Bei schwerwiegenden Problemen, die beim Check-in objektiv nicht bemerkt, aber gemäß Abschnitt „Schäden während des Yachtcharters“ ordnungsgemäß gemeldet wurden, kann der Kunde spätestens beim Check-out eine Entschädigung verlangen. Bei dieser Gelegenheit sollte er eine von beiden Parteien unterzeichnete Beschwerde mit allen dazugehörigen Unterlagen schriftlich einreichen.

Wenn die Beschwerde des Kunden gemeldet wurde, aber während des Check-outs nicht gelöst werden konnte, sollte sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich erneut zugesandt werden, andernfalls wird sie nicht berücksichtigt.

Wenn der Kunde die Beschwerde über Blackbird One Ltd. als Agentur-Mediator des Kunden eingereicht hat, wird Blackbird One Ltd. die eingegangene Beschwerde analysieren, Informationen vom Charter-Betreiber sammeln, den Kunden über die Branchenpraktiken in solchen Fällen beraten und versuchen, die Beschwerde durch Vermittlung zwischen den 2 Parteien zeitnah und fair zu lösen. Blackbird One Ltd. wird dem Kunden so schnell wie möglich eine offizielle Antwort geben, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Antworten vom Charterer.

Bedingungen des Charterbetreibers

Der Kunde erkennt an, dass es in einigen Fällen vorkommen kann, dass der Charter-Betreiber in seinen gültigen Geschäftsbedingungen andere Anfragen und Bedingungen in Bezug auf die Schiffsvercharterung hat als in diesen Bedingungen festgelegt. Der Kunde erkennt an, dass für seine Verpflichtungen gegenüber dem Charter-Betreiber die Bedingungen des Charter-Betreibers gelten.

Jurdistiction

Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten auf friedliche Weise beizulegen.

Wenn die Parteien nicht in der Lage sind, eine Einigung zwischen ihnen zu erzielen, ist das Gericht in Ljubljana, Slovenija, für ihren Rechtsstreit zuständig.

Gültigkeit

Diese Bedingungen treten in Kraft und sind ab dem 21.1.2015 gültig und ersetzen ab diesem Datum alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Yachtcharter der Blackbird One Ltd.

Diese Bedingungen bleiben in Kraft, bis eine nächste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Yachtcharter offiziell ausgestellt wird und in Kraft tritt.

Auf den offiziellen Seiten von Blackbird One Ltd. wird immer eine aktuell gültige Version veröffentlicht.